Jugendschutz
Das Gesetz verbietet den Verkauf von Wein, Bier und Apfelwein an unter 16-Jährige. Spirituosen, dürfen zudem nur an über 18-Jährige verkauft werden.
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Anwendbares Recht und Gerichtstand
Unsere Geschäftstätigkeiten basieren auf schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Baden.